
Hausnotruf mit Pflegegrad
Ab einem anerkannten Pflegegrad 1 können Sie bei Ihrer Pflegekasse die Kostenübernahme für den Hausnotruf beantragen. Die Formalitäten für die Beantragung der Kostenübernahme erledigen wir für Sie.
Das analoge Hausnotrufsystem ist bei Bewilligung kostenlos für Sie. Für ein digitales System beträgt Ihre monatliche Zuzahlung nur 8,- EUR.
Die Pflegeeinstufung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Setzen Sie sich dazu telefonisch, schriftlich bzw. per E-Mail mit Ihrer jeweiligen Kasse in Verbindung. Das formlose Anschreiben können Sie hier weiter unten kopieren oder in verschiedenen Formaten herunterladen.
Wer ist pflegebedürftig?
Auszug Pflegeversicherungsgesetz § 14 SGB XI
Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und in einer festgelegten Schwere bestehen.
Die Pflegegrade
Pflegestufen heissen jetzt Pflegegrade!
Pflegestufe | Pflegegrad |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit Demenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit Demenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit Demenz | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld (monatlich)
Das Pflegegeld dient zur Förderung und Erhaltung der Pflegebereitschaft. Es wird monatlich an ein von Ihnen zuvor angegebenes Konto überwiesen. Der Betrag ist geringer als der Betrag für die Pflegesachleistungen (ca.40 %). Alle sechs Monate begutachtet ein Pflegedienst ob die Pflege gesichert ist.
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