Pflegegrad Informationen
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Hausnotruf ohne Pflegegrad

Die Pflegestufen heißen jetzt Pflegegrad! Ohne einen Pflegegrad kostet ein analoges Hausnotrufsystem 21,95 EUR / Monat, sowie eine einmalige Anschlussgebühr von 29,95 EUR.

Beachten Sie bitte, daß die analogen Anschlüsse derzeit auf IP Telefonie umgestellt werden.

Ein digitales Hausnotrufsystem kostet ohne Pflegegrad 29,95 EUR / Monat, sowie eine einmalige Anschlussgebühr von 29,95 EUR.

Mit einem anerkannten Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen auf Antrag die Kosten. Den Antrag auf Kostenübernahme erledigen wir für Sie!

Hausnotruf mit Pflegegrad

Ab einem anerkannten Pflegegrad 1 können Sie bei Ihrer Pflegekasse die Kostenübernahme für den Hausnotruf beantragen. Die Formalitäten für die Beantragung der Kostenübernahme erledigen wir für Sie.

Das analoge Hausnotrufsystem ist bei Bewilligung kostenlos für Sie. Für ein digitales System beträgt Ihre monatliche Zuzahlung nur 8,- EUR.

Die Pflegeeinstufung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Setzen Sie sich dazu telefonisch, schriftlich bzw. per E-Mail mit Ihrer jeweiligen Kasse in Verbindung. Das formlose Anschreiben können Sie hier weiter unten kopieren oder in verschiedenen Formaten herunterladen.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Formlose Textvorlage für Ihren Antrag

Herr / Frau Mustermann
Musterstraße 12
12567 Musterort

An die Musterkasse
Musterstraße
PLZ Musterort

(Datum)

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Versichertennummer: …………………………

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung für:

Herr / Frau Mustermann
Musterstraße 12
12567 Musterort

Senden Sie mir bitte die entsprechenden Unterlagen zu.
Für eine zügige Bearbeitung danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Herr / Frau Mustermann

Wer ist pflegebedürftig?

Auszug Pflegeversicherungsgesetz § 14 SGB XI

Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und in einer festgelegten Schwere bestehen.

Hier den ganzen § 14 SGB XI ansehen.

Die Pflegegrade

Pflegestufen heissen jetzt Pflegegrade!

PflegestufePflegegrad
Pflegestufe 0Pflegegrad 1
Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit DemenzPflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit DemenzPflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit DemenzPflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5

So erhalten Sie eine Pflegeeinstufung

Stellen Sie zuerst bei Ihrer zuständigen Pflegekasse bzw. Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung – siehe obiges Musterschreiben.

Daraufhin sollte sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei Ihnen melden und einen Termin für die Begutachtung vereinbaren. Der medizinische Dienst erstellt Ihnen ein schriftliches Gutachten, aus dem der Pflegeaufwand hervorgeht. Entsprechend des Aufwandes erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.

Mit dem Pflegegrad können Sie sich entweder für Pflegesachleistungen oder für ein monatliches Pflegegeld entscheiden.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird haben Sie weitere Handlungsmöglichkeiten. Welche das sind, lesen Sie hier.

Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistung umfasst häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Im Vorfeld schließen Sie mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag ab, in dem die Leistungen festgelegt werden. Die Kosten für diese Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegegeld (monatlich)

Das Pflegegeld dient zur Förderung und Erhaltung der Pflegebereitschaft. Es wird monatlich an ein von Ihnen zuvor angegebenes Konto überwiesen. Der Betrag ist geringer als der Betrag für die Pflegesachleistungen (ca.40 %). Alle sechs Monate begutachtet ein Pflegedienst ob die Pflege gesichert ist.

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