Wann hat man Anspruch auf einen Hausnotruf?

Anspruch auf einen Hausnotruf hat man grundsätzlich, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist bzw. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Eingeschränkte Mobilität oder gesundheitliche Beeinträchtigung

  • Sie müssen im Falle eines Sturzes oder einer anderen Notlage Hilfe rufen können.
  • Sie können nicht selbstständig zum Telefon gelangen.
  • Sie sind tagsüber oder über einen längeren Zeitraum allein zu Hause.
  • Die Person, die mit Ihnen zusammenlebt, ist im Notfall nicht in der Lage, Hilfe zu rufen.

Weitere Voraussetzungen

Vorhandensein eines Telefonanschlusses

Der Hausnotruf benötigt einen Telefonanschluss um mit der Notrufzentrale verbunden zu sein. Mit unserem digitalen Hausnotrufgerät entfällt diese Anforderung, da dieses Gerät über das Mobilfunknetz funktioniert.

Bewilligung durch die Pflegekasse

Ab dem Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf übernehmen.

Antragstellung bei der Pflegekasse

  • Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel.
  • Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
  • Füllen Sie den Antragsbogen aus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Auf Ihren Wunsch hin erledigen wir diese Formalität gerne für Sie.
  • Die Pflegekasse wird Ihren Antrag prüfen und binnen weniger Tage über die Bewilligung entscheiden.