Selbständig bis ins hohe Alter dank Hausnotruf
Gemeinsam mit unseren Kunden freuen wir uns über besondere Anlässe. Deshalb versenden wir regelmäßig zu runden Geburtstagen Glückwunschkarten. Wir haben in unserem Kundenstamm 10 Personen, die 100 Jahre oder älter sind und es werden im Laufe diesen Jahres mehr.
Unsere älteste Kundin ist 106 Jahre alt!
Die ältesten unter uns haben zwei Weltkriege, eine Weltwirtschaftskrise, die Teilung und Wiedervereinigung Deutschlands, die erste Mondlandung, einen Jahrtausendwechsel, mehrere Währungswechsel und so vieles mehr erlebt. Begleitet hat diese Veränderungen und Umbrüche der technische Fortschritt, der es heute möglich macht, den Menschen ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu bewahren.
Natürlich haben Menschen in diesem fortgeschrittenen Alter alle einen Pflegegrad (und bekommen somit den Hausnotruf von der Pflegekasse bezahlt), aber sie leben in den eigenen und vertrauten vier Wänden und bewahren sich dadurch ein wichtiges Stück persönlicher Freiheit.
Wir freuen uns und sind auch ein wenig stolz, dass wir mit unserem Hausnotruf einen Beitrag dazu leisten können. Mit zunehmendem Alter steigen die gesundheitlichen Risiken – da ist es gut zu wissen:
Schnelle Hilfe ist nur einen Knopfdruck entfernt!
Wann ist ein Hausnotruf sinnvoll?
- Sie leben allein in Ihrer Wohnung
- Ihre Beweglichkeit ist eingeschränkt
- Ihre Sehfähigkeit ist beeinträchtigt
- Sie sind ängstlich
- Sie neigen zu Schwächeanfällen
- Sie sind gehbehindert
- Sie hatten einen Schlaganfall oder Herzinfarkt
- Sie leiden unter einer chronischen Krankheit mit Anfallsrisiko
- Sie leiden unter den Folgen einer Operation
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegemittel
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel und wird daher bezuschusst. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten der Grundversorgung. Die Mietkosten entfallen für Sie.
Weitere Leistungen, wie beispielsweise die Schlüsselhinterlegung, müssen selbst getragen werden. Prüfen Sie deshalb unser günstiges Angebot zur Schlüsselaufbewahrung in einem Schlüsseltresor.
Bei Hilfebedürftigkeit kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.